* Gemeinde Aufenthaltsabgabe:In
vielen Destinationen Europas gibt es bereits seit vielen Jahren eine
sogenannte „Kurtaxe“. Am 14. Jänner 2013 hat die Landesregierung die
Durchführungsverordnung zur Gemeindeaufenthaltsabgabe (sog.
Gästebeitrag/Kurtaxe), kurz GAA genehmigt. Die GAA ist ab 1. Jänner 2014
pro Gast und Nächtigung durch den jeweiligen Beherbergungsbetrieb
einzuheben und an die Gemeinde weiterzuleiten.
Befreiung von der Gemeinde Aufenthaltsabgabe
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
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